Klausel Nr. 1: Zweck und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (CGV) bilden die Grundlage für Geschäftsverhandlungen und werden jedem Käufer systematisch zugesandt oder ausgehändigt, um ihm die Aufgabe einer Bestellung zu ermöglichen.

Die nachstehend beschriebenen allgemeinen Verkaufsbedingungen beschreiben die Rechte und Pflichten des Unternehmens „Le Jardin Tous Coloris“ und seiner Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf der folgenden Waren: Pflanzen und Samen.

Jede Annahme des Angebots/der Bestellung einschließlich der Klausel „Ich bestätige, die beigefügten Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren“ bedeutet, dass der Käufer diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert.

 

Klausel Nr. 2: Preis

Es gelten die Preise der verkauften Waren, die am Tag der Bestellung gelten. Sie lauten auf FCFA und werden ohne Steuern berechnet. Sie erhöhen sich daher um den am Tag der Bestellung geltenden Mehrwertsteuersatz und die Transportkosten.

Das Unternehmen „Le Jardin Tous Coloris“ behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Sie verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Auftragserteilung angegebenen Preisen in Rechnung zu stellen.

 

Klausel Nr. 3: Rabatt

Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.

 

Klausel Nr. 4: Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für Bestellungen erfolgt:

- oder per Scheck

- entweder per Kreditkarte

- oder in bar

Zahlungen erfolgen unter folgenden Bedingungen:

• Zahlung zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware oder vorher

Klausel Nr. 5: Zahlungsverzug

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtbezahlung der gelieferten Waren zum Fälligkeitsdatum muss der Käufer „Jardin Tous Coloris“ eine Verzugsstrafe in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes zahlen.

Als gesetzlicher Zinssatz gilt der am Tag der Lieferung der Ware gültige Zinssatz.

Diese Strafe wird auf den Betrag einschließlich Steuern des verbleibenden fälligen Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass eine vorherige Ankündigung erforderlich ist.

Zusätzlich zur Entschädigung für verspätete Zahlungen führt jeder Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird, automatisch zur Zahlung einer Pauschalentschädigung in Höhe von 25.000 FCFA zur Deckung der Beitreibungskosten.

Klausel Nr. 6: Kündigungsklausel

Wenn der Käufer nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Umsetzung der Klausel „Zahlungsverzug“ die restlichen fälligen Beträge bezahlt hat, wird der Verkauf automatisch annulliert und kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz zugunsten des Unternehmens führen. „Le Jardin Tous Coloris“.

 

Klausel Nr. 7: Eigentumsvorbehaltsklausel

Das Unternehmen „Le Jardin Tous Coloris“ behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, des Hauptpreises und des Zubehörs vor. Wenn der Käufer unter Konkursverwaltung oder gerichtlicher Liquidation steht, behält sich das Unternehmen „Le Jardin Tous Coloris“ daher das Recht vor, im Rahmen des Sammelverfahrens die verkauften und unbezahlten Waren einzufordern.

 

Klausel Nr. 8: Lieferung

Die Lieferung erfolgt:

• entweder durch direkte Lieferung der Ware an den Käufer;

• entweder durch Zusendung einer Mitteilung über die Verfügbarkeit im Geschäft an den Käufer;

• entweder durch Hinterlegung der Ware an dem vom Käufer auf dem Bestellformular angegebenen Ort.

Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferzeit dient nur zu Informationszwecken und kann in keiner Weise garantiert werden.

Folglich kann eine angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte keinen Vorteil für den Käufer darstellen:

• die Gewährung von Schadensersatz;

• Stornierung der Bestellung.

Das Transportrisiko trägt vollständig der Käufer. Der Käufer muss den Empfang aller Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs unterschreiben.

 

Klausel Nr. 9: Höhere Gewalt

Die Haftung des Unternehmens „Le Jardin Tous Coloris“ kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer seiner in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt versteht man daher jedes äußere, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne des anwendbaren Artikels des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Klausel Nr. 10: Zuständiges Gericht

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem senegalesischen Recht.

Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, wird der Streit vor dem Handelsgericht Ziguinchor verhandelt.

Klausel Nr. 11:

Der Kunde erwirbt die Ware nach Sichtkontrolle vor Ort. Über diese Prüfung hinaus kann keine Garantie für die zukünftige Entwicklung von Pflanzen, Samen oder anderen Waren übernommen werden.

Klausel Nr. 12:

Der Kunde hat alle Klauseln der oben genannten AGB gelesen und akzeptiert.